Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen von Veltiron (Inhaber Julian Dolderer) gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Veltiron, Inhaber Julian Dolderer (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über die Konfiguration, Entwicklung, Lieferung und den Betrieb von Apps und damit verbundene Leistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Anfrage und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Apps und Preise auf der Website sowie das Absenden einer Anfrage über den Warenkorb sind unverbindlich und kein Angebot des Auftragnehmers.

(2) Nach Klärung der Anforderungen erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Vergütung und Zeitplan. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.

(3) Preise auf der Website sind „ab“-Richtwerte. Maßgeblich sind die Preise im Angebot.

§ 3 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Entwicklung einer App wird, soweit nicht anders vereinbart, als Werkleistung erbracht. Betriebs- und Supportleistungen sind Dienstleistungen.

(2) Der Auftragnehmer bestimmt die technische Umsetzung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und können Vergütung und Zeitplan beeinflussen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbaren.

(3) Monatliche Entgelte für Betriebspakete werden im Voraus berechnet.

§ 6 Abnahme

Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft die App innerhalb von [10] Werktagen und erklärt die Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die App produktiv nutzt oder keine Mängel in Textform rügt.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an der gelieferten App. Rechte an vorbestehender Software, Bibliotheken und Werkzeugen des Auftragnehmers oder Dritter (einschließlich Open-Source-Komponenten) bleiben unberührt; es gelten deren Lizenzbedingungen.

§ 8 Betriebspakete

Laufzeit, Kündigungsfrist und Leistungsumfang eines Betriebspakets ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus (zum Beispiel zusätzliche Änderungsstunden) werden nach Aufwand vergütet.

§ 9 Mängel

(1) Bei Mängeln der Werkleistung ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt sie fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

(2) Mängelansprüche verjähren in [12] Monaten ab Abnahme, soweit nicht zwingend eine längere Frist gilt.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Verlust auch bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 11 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Schemmerhofen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: [Datum]